top of page

Allgemeine Geschäftbedingungen - AGB

Auf die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kunden (im folgenden „Auftraggeber“) und
Hans-Dieter Schlotter (im Folgenden „DJ Schlotti“ oder „Auftragnehmer“ genannt), finden
folgende allgemeine Geschäftsbedingungen verbindliche Anwendung:

1. Allgemeines

Auf alle Angebote und Leistungen von DJ Schlotti finden ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer gegenseitigen
schriftlichen Vereinbarung. Sie gelten zudem auch, wenn der Auftraggeber, insbesondere bei
der Auftragserteilung, auf eigene Geschäftsbedingungen verweist. Es sei denn, diesen eigenen
Bedingungen wurde ausdrücklich beidseitig und schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Abschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Sämtliche Engagements bedürfen einer durch DJ Schlotti
erfolgten Bestätigung. Ein Vertrag kommt nach dem Buchungswunsch des Auftraggebers
(Willenserklärung) zustande, sobald DJ Schlotti eine Auftragsbestätigung in schriftlicher
Form an den Auftraggeber sendet. Anfragen und Buchungswünsche werden mündlich,
fernmündlich, über das Online-Kontaktformular oder per E-mail an DJ Schlotti
gesendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit zusätzlich in Schriftform
festgehalten und bestätigt werden (z.B. per E-mail oder anderer schriftlicher Vereinbarung).
Bis dahin bleiben sie unverbindlich.

Bitte nutzen Sie hierfür die Postanschrift, die E-Mail-Adresse

 

hdschlotter@msn.com oder das Kontaktformular.

3. Leistungen

DJ Schlotti bietet folgende eventbezogene Dienstleistungen nach Wünschen des
Auftraggebers an und handelt dabei nicht als Veranstalter:

​

  • Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und/oder Live-Bands bzw. die Gestaltung des vereinbarten Events laut Angebot

  • Bereitstellung von Beschallungs-, Licht- bzw. Foto- & Videotechnik, sowie weiterer Bühnenausstattung unter Aufsicht von erfahrenem Personal

  • Verleih von Beschallungs-, Licht- bzw. Foto- & Videotechnik sowie weiterer Bühnenausstattung an Dritte

  • Durchführung weiterer allgemeiner und eventbezogener Dienstleistungen als DJ oder in anderer Funktion

 

Alle Aufträge erfolgen grundsätzlich unter der Voraussetzung voller Haftungsübernahme
durch den Auftraggeber. Wird die durch den Auftragnehmer gestellte technische Ausstattung
der Feier während der vereinbarten Leistungsdauer mutwillig oder fahrlässig durch den
Auftraggeber, die Gäste oder andere dritte Personen beschädigt oder zerstört, so liegt die
Haftung für den Schaden beim Auftraggeber. Dieses gilt auch unter seiner Abwesenheit
während einer noch fortlaufenden Leistung.

​

Die gebuchte Leistung beginnt grundsätzlich mit dem offiziellen Start der Feier (z.B.
Sektempfang) am Erfüllungsort und endet zeitlich gemäß Vereinbarung im Vertrag am selben
Ort. Alternativ endet die Leistung nach einvernehmlicher mündlicher Absprache zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber z.B. durch vorzeitiges beenden der Party vom Auftraggeber
oder nach einvernehmlicher kostenpflichtiger Verlängerung der Leistungsdauer nach
Stundentarif des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.


Bestelltes Foto- bzw. Videomaterial , d.h. Produkte des Fotoservice bzw. der Foto box, wird
mit dem Tag der Rechnungsbegleichung ausgeliefert. Sie sind per Vorkasse zu bezahlen.


Die Musik- und Technikauswahl wird während des gesamten Engagements dem Motto der
Feier und den Absprachen und Wünschen des Auftraggebers angepasst. Sie unterliegen den
Erfahrungen von DJ Schlotti und werden nach bestem Wissen und Möglichkeiten zum Wohl
des Kunden und der Feier umgesetzt. Es findet (spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsdatum)
ein Vorgespräch zwischen Auftraggeber und DJ Schlotti über den gewünschten Ablauf und
die genauere technische Ausstattung des Events statt (wahlweise telefonisch oder persönlich).

​

Die Anreise zum Ort der Leistungserbringung und der Aufbau der eventbezogenen
Ausstattung gemäß Angebot erfolgt mindestens 75 Minuten vor offiziellem Empfang der
Gäste und werden bis zum offiziellen Empfang abgeschlossen sein (Geringe Verzögerungen
sind selten, z.B. durch höhere Gewalt möglich, und zu tolerieren). Ein freier Zugang am
Erfüllungsort (z.B. vom Parkplatz zur Bühne) muss gewährleistet sein.


Sollte der Veranstaltungsort über eine kostenpflichtige Internetleitung verfügen (z.B. WLAN),
so ist DJ Schlotti ein Zugang für 12 bis max. 24 Stunden, auch auf Kosten des
Auftraggebers, zu gewähren. Für die gesamte Dauer der Leistung sind Speisen und Getränke in einem üblichen Maße für DJ Schlotti und ggf. eine Hilfsperson gemäß Angebot des Hauses
(z.B. Hotel oder Gaststätte) frei. Die Kosten trägt der Auftraggeber.


Sollte nach einer Tagesveranstaltung (mehr als 12 Stunden) eine Übernachtung nötig sein, so
sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

4. Angebot & Preise

Bei allen individuellen Angeboten und aufgeführten Preisen handelt es sich um verbindliche
Endbeträge (Brutto = Netto). Gemäß §19 UStG wird keine MwSt. berechnet. Weitere
Leistungen (z.B. gewünschte Zusatzpakete), die in der ersten Veranstaltungsvereinbarung
nicht enthalten sind, werden gemäß vorherigem Angebot zusätzlich nach gleicher Art
berechnet. Die Preise einzelner Positionen bei einer Sammelbestellung (z.B. Verleih einzelner
Produkte auch inkl. Dienstleistungen) sind nur in Kombination gültig. Der veranschlagte
Gesamtpreis eines Angebots ist grundsätzlich immer eine vereinfachtes personengebundenes
Tages-Honorar für i.d.R. maximal 10-Stunden Leistung inkl. variabler technischer
Ausstattung.

5. Verträge

Jeder Leistung von DJ Schlotti liegt ein ordentlicher Vertrag (Dienstvertrag im Sinne des
§611 BGB) zu Grunde. Verträge können ebenfalls vorab mündlich geschlossen werden und
sind einzuhalten. Die Leistungen und Dienste von DJ Schlotti sind nur außerordentlich gemäß
§626 (1) kündbar. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach
Kenntniserlangung der maßgebenden Tatsachen die zu einem Kündigungswunsch führen
erfolgen. Jede Kündigung ist schriftlich an DJ Schlotti mitzuteilen. Vertragsveränderungen
können auf Wunsch kostenpflichtig per Aufhebungsvertrag und und in ähnlicher Form
vorgenommen werden.

6. Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Gegenwert der Leistungen ist zuverlässig und gemäß vorheriger
Vereinbarung bis zum Tage der Leistungserbringung zu zahlen. Foto- und Videomaterial ist
grundsätzlich nach Erstellung aber vor der Auslieferung zu zahlen. DJ Schlotti ist (in
begründeten Ausnahmefällen wie z.B. dem Verdacht einer mangelnden Kredit- oder
Vertrauenswürdigkeit des Auftraggebers) berechtigt, bis zu 100% der Gage im Voraus zu
fordern. Sie ist in allen Fällen grundsätzlich (sofern keine andere Zahlungsart vereinbart
wurde) spätestens bis zum Ende der Leistung gemäß Veranstaltungsvereinbarung zahlbar. Sie erhalten dafür eine ordnungsgemäße Quittung bzw. eine Rechnung. Alle Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden
Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und vom Auftragnehmer anerkannt ist. Eine
genehmigte Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag
auf dem Bankkonto von DJ Schlotti gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen
Zahlungswunsch nicht ein, so ist DJ Schlotti zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere
vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen
sämtliche Forderungen vom Auftragnehmer sofort in einem Betrag fällig. Werden DJ Schlotti
Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, behalte
ich mir das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ Schlotti ist berechtigt, seine
Forderungen an Dritte abzutreten.

7. Leistungsstörungen

Mängel an der erbrachten Leistung sind in schriftlicher Form binnen 7 Tagen nach
Leistungserbringung bei DJ Schlotti, Hans-Dieter Schlotter, Karlshofer Straße 26, 03051
Cottbus vorzulegen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche des Auftraggebers.
Rechnungen und Gagen sind unabhängig von einem subjektiv empfundenen Erfolg der
Leistung zu zahlen. Es wird dennoch selbstverständlich von DJ Schlotti eine stets best.
mögliche Leistung zum Wohle der Veranstaltung und im Sinne der Kundenwünsche erbracht.
Sollten andere Faktoren die Leistungen des Auftragnehmers beeinträchtigen oder stören, die
nicht selbstverschuldet wurden, liegt die Haftung beim Auftraggeber. Beispiele hierfür sind
höhere Gewalt, das Einwirken der Gäste auf den DJ oder vergleichbare Gründe. Eine
vollständige Erbringung der Leistung ist in diesen Fällen nicht mehr garantiert der
Zahlungsanspruch bleibt davon jedoch unberührt.

8.1 Termin-Reservierungen

Sollte eine vage Planung oder ein möglicher Ausfall bzw. eine mögliche bevorstehende
Terminveränderung anstehen, können zukünftige mögliche Ausweichtermine angefragt bzw.
reserviert werden. In der Regel, sind alle Freitage & Samstage insbesondere in den Monaten
April bis November vielfach angefragt. Reservierungen alternativer Termine werden pauschal
mit 30% der DJ-Grundleistung inkl. Technik pro Tag berechnet. Alle weiteren Interessenten
werden nach erfolgreicher Reservierung abgewiesen und der Tag ist exklusiv für den
Reservierenden geblockt. Im Falle einer darauf folgenden Stornierung der Buchung trotz vorheriger Verlegung inkl. Verlegungskosten-Rechnung kann der gezahlte Betrag nicht
angerechnet oder erstattet werden. Die Belegung der Hochzeits-Termine findet üblicherweise
rund 12 Monate vor Leistungsdatum statt. Danach wird eine alternative Belegung zur
Kompensation der Umsätze branchenüblich und erfahrungsgemäß immer unwahrscheinlicher.
Diese Reservierungs-Gebühr muss erhoben werden um einen möglichen Ausfall und
Verdienstverlust abzusichern.

8.2 Termin-Verlegungen

Alle Buchungen können nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in
Ausnahmefällen einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag verlegt werden.
Terminverlegungen können nur kostenpflichtig und mit gleichzeitigem Verdienstausgleich
zur Existenz- und Umsatzsicherung für den Auftragnehmer durchgeführt werden. Buchungen
die einer Verlegung bedürfen, sollten wenn möglich in allgemein konjunkturschwache
Monate wie November, Januar, Februar oder März gelegt werden – sofern nichts Anderes
vereinbart wird. Mögliche Alternativtermine zur ursprünglichen Buchung sind dem
Auftragnehmer vorab schriftlich oder fernmündlich vorzutragen. Der Auftragnehmer hat das
Recht, für mögliche Alternativtermine Freitage oder andere Wochentage und auch Sonntage
vorzuschlagen. Terminverlegungen werden pauschal mit 30% der DJ-Grundleistung inkl.
Technik berechnet. Im Falle einer darauf folgenden Stornierung Ihrer Buchung trotz
vorheriger Verlegung inkl. Verlegungskosten-Rechnung kann der gezahlte Betrag nicht
angerechnet oder erstattet werden.

9. Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Gemäß § 36 VSBG (1) 1. besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Stornierung der Grundleistung seitens des Auftraggebers

Sollten Sie nicht (mehr) in der Lage sein, die bestellten Leistungen von DJ Schlotti in Anspruch
zu nehmen oder den geschlossenen Buchungsvertrag versäumen, sind alle bestellten
Leistungen ordnungsgemäß zu stornieren oder nachträglich zu vergüten. Die Höhe der
Forderung richtet sich nach dem Zeitpunkt Ihrer Absage und nach der Höhe des
Verdienstausfalls. Auch Teilbeträge bei partiellen Stornierungen einzelner Positionen der
ursprünglichen Bestellung sind zu vergüten. Eine angemessene Staffelung der entstehenden
Gebühren gliedert sich wie folgt:

​

  • Stornierung bis 14 Tage nach Erstkontakt kostenfrei

  • Stornierung nach gewünschter Blockierung u. vor Buchung Ihres Termins pauschal €55,00

  • Stornierung bis 6 Monate vor Ihrer Veranstaltung 30% des Auftragswertes inkl. Zusatzpakete

  • Stornierung weniger als 6 Monate vor Ihrer Veranstaltung 50% des Auftragswertes inkl. Zusatzpakete

  • Stornierung weniger als 2 Monate vor Ihrer Veranstaltung 90% des Auftragswertes inkl. Zusatzpakete
     

Engagements, die weniger als 2 Monate vor dem Veranstaltungsdatum gebucht wurden,
können nur zwei Kalendertage nach Erhalt der gewünschten Blockierung kostenfrei storniert
werden. Anschließend fallen Stornogebühren in Höhe von 90% des Vertragswertes an.
Ursache bzw. Zweck aller möglichen anfallenden Kosten ist die Vergütung von bisherigem
Bearbeitungs- und Koordinationsaufwand, Reservierungen Ihres Wunschdatums und der
daraus erfolgten Absagen an weitere Interessenten. Erhobene Gebühren dienen weiterhin dem
Versuch, alternative Aufträge zum Beispiel mit Hilfe von Google-Werbung oder anderer
helfender Plattformen zu erhalten.

Gemäß §309 Ziffer 5b BGB, bleibt es jedem Auftraggeber gestattet einen geringeren oder
wesentlich niedrigeren Schaden als den vom Auftragnehmer festgelegten pauschalierten
Schadensersatzbetrag nachzuweisen.

11. Stornierung von Zusatzleistungen seitens des Auftraggebers

Die Zusatzpakete wie Foto box, Ambiente Beleuchtung, freie Trauung, Fotoservice etc.
umfassen das Anliefern und Aufbauen, Benutzen bzw. Durchführen sowie das Abbauen und
die Abfahrt der von Ihnen zusätzlich zu der Grundleistung gewünschten Leistungen. Diese
sind explizit auf der Seite „Preise“ dieser Website bzw. im Angebot genannt und beschrieben.
Zusatzpakete bedürfen eine schriftlichen (bzw. mündlichen oder fernmündlichen) Bestellung
und Stornierung. Auch mündlich oder fernmündlich bestellte Zusatzpakete sind
verbindlich. Stornierungen der Zusatzpakete z.B. aufgrund von Meinungsänderungen,
Wetterlagen oder anderer unvorhersehbarer Umstände und Bedingungen können nicht
berücksichtigt werden und müssen im Falle einer Absage in Höhe von 50% des Wertes
vergütet werden.

12. Stornierung von Leistungen seitens des Auftragnehmers

Sollte die von Ihnen gebuchte Leistung z.B. aus persönlichen oder krankeitsgeschuldeten
Gründen von DJ Schlotti nicht persönlich erfüllt werden können, so wird Ihnen nach besten
Kräften ein vergleichbarer Ersatz zu gleichen Konditionen von DJ Schlotti gestellt. Die
Leistungsvertretung wird im Vorfeld über alle zu dem Zeitpunkt der Übernahme
vorhandenen Details zur Feier von DJ Schlotti informiert. Eine Kontaktaufnahme mit dem
Ersatz (sofern gewünscht oder nötig) erfolgt bei Bedarf seitens des Auftraggebers. Sämtliche
Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ihrer Feier werden auf den neuen
Auftragnehmer (Ersatz) im Moment der Übernahme übertragen. DJ Schlotti wird aller zuvor
eingegangenen Vertragsbedingungen dem Auftraggeber gegenüber entbunden. Alle
Rechnungen und Gagen sind direkt im Anschluss an die Leistung gemäß seiner
Zahlungsbedingungen in vollem Umfang und gemäß der von ihm übernommenen
Leistungspakete an den neuen Auftragnehmer zu zahlen.

14. Leistungsverzug

Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Zeitpunkt der Leistung laut Vertrag
bestimmt. Sämtliche Rechnungen auf die Leistung sind sofort nach Erhalt fällig. Der
Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung sofort nach dem vertraglich vereinbarten
Fälligkeitsdatum in Verzug. Vom Verzugszeitpunkt ist DJ Schlotti berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu
berechnen.

15. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA

Sind Sie der Veranstalter, also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator eines
Events inkl. Musikvorführungen im Allgemeinen, so sind Sie verantwortlich für die
Anmeldung und Gebührenzahlung an die GEMA. Dieses gilt, sofern eine „Öffentlichkeit“ des
Events und keine nachweisliche, persönliche Beziehung unter allen anwesenden Gästen belegt
werden kann. Die zu entrichtende Gebühr ist u.a. abhängig von Saalgröße, Eintrittsgeldern,
Besucherzahlen oder der Anzahl der vorgeführten, geschützten Musiktitel.
Dieses gilt zunächst grundsätzlich überall dort, wo geschützte Musik in jeglicher Form einem
öffentlichen Publikum im Original oder einer interpretierten Fassung vorgeführt wird. Hierbei
spielt das Attribut der Öffentlichkeit die entscheidende Rolle. Öffentlich ist jedes Publikum,
das nicht in einer unmittelbar nachweislichen und direkten persönlichen Beziehung zum
Veranstalter (bzw. zum Betreiber einer Location) steht.

Aufgrund einer nachweislichen, persönlichen Beziehung zwischen dem Veranstalter (z.B.
dem Hochzeitspaar oder dem Geburtstagskind) und seinen geladenen Gästen in dafür
vorgesehene Räumlichkeiten sind private Feste, wie zum Beispiel kleinere Hochzeiten und
Geburtstage, davon i.d.R. ausgeschlossen (Urteil vom Amtsgericht München. AZ.: 161C
28978/00), da hier keine „Öffentlichkeit“ im beschriebenen Sinne vorliegt. Das Attribut
„kleinere“ meint hierbei einen definierten Personenkreis, der in einem nachweislich
familiären oder unmittelbar freundschaftlichen Verhältnis (z.B. eingeladene Arbeitskollegen)
zum z.B. Hochzeitspaar steht. In diesen Fällen müssen KEINE GEMA-Gebühren gezahlt
werden.
Bitte beachten Sie, dass Feiern mit mündlich ausgesprochenen Einladungen an nicht direkt
absehbare Gäste aus dem erweiterten Bekanntenkreis und ohne direkte Verbindung zum
Brautpaar, zum Jubilar oder anderem Veranstalter eines Events als öffentlich gelten können
und gebührenpflichtig sind (auch z.B. Polterabende mit unklarer Besucherzahl). Ebenso ist
der klassische Abschluss-, Entlassungs- oder Abi ball kein rein „privates“ Fest. Hier müssen
GEMA-Gebühren ordnungsgemäß berechnet und fristgerecht gezahlt werden.

Für die hier gemachten Angaben wird keinerlei Haftung übernommen. Sie können unter
Umständen falsch oder veraltet sein. Besuchen Sie für weitere Informationen bitte die
offizielle Internetpräsenz der GEMA unter http://www.gema.de.
Nach GEMA Tarif VR-D wurde die von mir erstellte Musikkollektion ordnungsgemäß
lizensiert und ist damit sowohl für eine private als eine öffentliche Verwendung zur
Wiedergabe berechtigt.

16. Nutzung von übermittelten Informationen

Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen
nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations,
Dienstleister und Einsatzkräfte, über die der Auftragnehmer Informationen geliefert hat,
dürfen nur mit Zustimmung von DJ Schlotti für andere Veranstaltungen genutzt werden. Ihre
persönlichen Daten und Informationen zu Veranstaltungen werden ausschließlich zu internen
Zwecken und organisatorischen Maßnahmen (auch zur Übermittlung an involvierte
Dienstleister, vorgeschlagene Kollegen oder Vertretungskräfte) verwendet. Eine Weitergabe
an dritte Personen, die nicht mit Ihrem Event in Zusammenhang stehen ist unzulässig.

17. Erstellung und Nutzung von Ton-, Bild- bzw. Videomaterial

Mit erfolgreicher Erfüllung einer Leistungsbuchung erteilt der Auftraggeber das Recht an DJ
Schlotti, das von ihm ausgerichtete Event in Ton & Bildmaterial festzuhalten. Das Material
darf von DJ Schlotti im Umfang sämtlicher Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte zu
Eigenwerbung in digital- und printform verwendet werden.

18. Anwendbares Recht

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland als zwingend vereinbart.

19. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers (Cottbus) als vereinbart. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt
oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.

Stand: Januar 2022

bottom of page